Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Betreiber der Holmes Place Clubs und weiterer Brands sind die folgenden Gesellschaften (nachstehend nur "Holmes Place"):

Holmes Place Health Clubs GmbH, Charlottenstraße 65, 1017 Berlin, HRB 137833 B

  • Club Berlin Ostkreuz
  • Club Berlin Schlossstraße
  • Club Berlin Potsdamer Platz
  • Club Berlin Gendarmenmarkt
  • Club Berlin Neuew Welt
  • Club Hamburg Bahrenfeld
  • Club Hamburger Meile
  • Club Düsseldorf Am Seestern
  • Club Essen Rüttenscheid
  • Storm
  • Shift
  • Holmes Place Boutique

Holmes Place Lübeck GmbH, Charlottenstraße 65, 10117 Berlin, HRB 174386 B

  • Club Lübeck Linden Arcaden

Holmes Place Stadthaus Cologne GmbH, Charlottenstraße 65, 10117 Berlin, HRB 87019

  • Club Köln Am Gürzenich

Holmes Place Königsallee 59 GmbH, Charlottenstraße 65, 10117 Berlin, HRB 139535 B

  • Club Düsseldorf Königsallee

Holmes Place Düsseldorf GmbH, Charlottenstraße 65, 10117 Berlin, 174370 B

  • Club Düsseldorf Provinzialplatz

HP Sports Clubs GmbH, Charlottenstraße 65, 10117 Berlin, HRB 180306 B

  • Club Berlin Bismarckstraße

Die Mitgliedsverträge, Trainingsverträge, Serviceverträge sowie sonstige Zusatzleistungen von Holmes Place werden nur auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen.

1. MITGLIEDSCHAFT/VERTRAGSÜBERTRAGUNG DURCH HOLMES PLACE

Personen unter 16 Jahren werden nicht als Mitglieder aufgenommen. Verträge über die Mitgliedschaft Minderjähriger schließt Holmes Place nur mit deren gesetzlichen Vertretern. Die Clubmitgliedschaft kann, ausgenommen die Firmenmitgliedschaft nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, grundsätzlich nicht übertragen werden. Eine Abtretung der Rechte oder sonstige Verfügung über die Rechte des Mitglieds aus dem Vertrag ist ausgeschlossen. Das Clubmitglied darf die Mitgliedschaftskarte nicht verleihen oder Dritten zur Benutzung überlassen.

2. MITGLIEDSCHAFTEN

a)     Mitglieder mit einer regulären Mitgliedschaft können den Club im Rahmen der Öffnungszeiten uneingeschränkt nutzen. Mitgliedschaften gelten ausschließlich für den im Vertrag bezeichneten Club, es sei denn im Vertrag wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Mitglied die Nutzung anderer Clubs gestattet ist. Für alle anderen Mitgliedschaften gelten ggf. Einschränkungen, die bei Abschluss vom Mitglied bestätigt wurden. Bei vergünstigten Mitgliedschaften hat das Mitglied vor Vertragsschluss seinen zur Inanspruchnahme eines vergünstigten Mitgliedsbeitrages führenden Status durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied ist verpflichtet, Holmes Place unverzügliche über eine Beendigung seines entsprechenden Status zu informieren. Ein durch eine von ihm zu vertretende verspätete Mitteilung entstandener Schaden ist durch das Mitglied zu ersetzen. Im Falle des Wegfalls der Voraussetzungen der vergünstigten Mitgliedschaft kann die Mitgliedschaft zu den Konditionen einer regulären Mitgliedschaft fortgesetzt werden.

b)     Holmes Place bietet neben den Club-Mitgliedschaften weitere Zusatzangebote an, für die eine separate Vereinbarung abgeschlossen werden kann.

c)     Ruhezeiten: Mitglieder haben die Möglichkeit, monatsweise Ruhezeiten zu beantragen. Voraussetzung dafür ist ein ausgeglichenes Beitragskonto. Über deren Gewährung und Annahme entscheidet Holmes Place. Gründe für Ruhezeiten sind körperliche Einschränkungen, die eine Nutzung des Angebotes temporär unmöglich machen oder beruflich bedingte Ortsabwesenheit. Anträge auf Ruhezeiten sind durch ein ärztliches Attest odereinen Arbeitgebernachweis zu belegen. In jedem Fall verlängert sich die aktuelle Laufzeit der Leistungsvereinbarung entsprechend der gewährten Ruhezeit. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge verrechnen sich automatisch mit den Beiträgen nach der Ruhezeit.

d)   Bei einem schuldhaften Zahlungsverzug von mehr als neun Wochen wird sofort der gesamte restliche Betrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig.  

3. MITGLIEDSBEITRÄGE

a)      Mitgliedsbeiträge werden für die üblichen Leistungen eines Fitnessvertrages, insbesondere die Nutzung der Geräte, des normalen Kursangebots, des Nassbereichs - unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch das Mitglied - erhoben. Im Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen sind die vom Club angebotenen Zusatzleistungen (z.B. Gastro, Getränke, Diagnostik, Umkleideschränke, Spa, Parken, Handtücher, Personal Training, speziell ausgewiesene Kurs- und Trainingsformate sowie weitere Leistungen). Schließt der Kunde einen Vertrag über die angebotenen Zusatzleistungen, wird dieser Vertrag nicht Bestandteil des Hauptvertrages.

b)     Die  im  Mitgliedsvertrag  ausgewiesene Erstzahlung  wird  mit  Unterzeichnung  des  Mitgliedsvertrags fällig; Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus bis zum ersten Werktag eines Monats zu zahlen und werden ausschließlich per SEPA-Einzugsermächtigungsverfahren von einem Girokonto oder per Einzugsermächtigung von dem Krediktkartenkonto eingezogen. Holmes Place ist dabei berechtigt, die Zahlungsabwicklung durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw. einem Dritten zu übertragen. Das Mitglied ist verpflichtet, die Einzugsermächtigung bis zur vollständigen Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aufrecht zu erhalten und für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen. Für jede aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht eingelöste Lastschrift ist das Mitglied verpflichtet, einen Schadensersatz in Höhe von aktuell maximal 10,00 € zu zahlen.

c)     Die im Mitgliedsvertrag angegebenen Beträge enthalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Bei einer Erhöhung oder Reduzierung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ändern sich die angegebenen Beiträge entsprechend.

d)     Gerät das Mitglied mit einem Mitgliedsbeitrag in Verzug, ist Holmes Place berechtigt, die Mitgliedskarte zu sperren und den Zugang zum Club zu verweigern, bis die rückständigen Beiträge beglichen sind.

e)    Bei Verlust oder Beschädigung der Mitgliedskarte durch das Mitglied ist der Ersatz der Mitgliedskarte kostenpflichtig.

f)     Die Mitgliedskarten sind personenbezogen und dürfen nicht übertragen oder mit anderen Personen getauscht werden, dies führt zur Kündigung durch Holmes Place.

 

4.  PERSONAL TRAINING

Für die Zusatzleistung „Personal Training“ wird ein Vertrag zwischen dem Kunden und Holmes Place abgeschlossen. Der jeweilige Holmes Place Club, in dem der Vertrag erstellt wird, beauftragt (freiberufliche) Trainer, die die Leistung liefern. Diese Serviceleistung ist clubgebunden und nicht auf andere Clubs übertragbar.

a)      Der Kunde kann zwischen beim „Personal Training“ PRO oder ELITE wählen. PRO bedeutet, dass ein Personal Trainer der Kategorie PRO die Dienstleistung liefert und die Tarife der Preisliste PRO gültig sind. ELITE bedeutet, dass ein Personal Trainer der Kategorie ELITE die Dienstleistung liefert und die Tarife der Preisliste ELITE gültig sind.

b)      Es gibt Personal Training-Produkte in Form eines Paketes (Pack) und eines Abonnements (VIP genannt). Um die Trainingsoptimierung, bzw. Leistungsoptimierung und -erhalt des Kunden zu gewährleisten, wird bei einem Paket von einer Gültigkeitszeit in Wochenausgegangen, die der Anzahl der Trainingseinheiten entspricht (z.B. 12-Pack =12 Wochen). Bei VIP (= Abonnement) geht es um die dauerhafte Zielerreichung und Trainingsbetreuung, bzw. Leistungsoptimierung und -erhalt, demzufolge wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündbar, und die Kündigung mussschriftlich erfolgen. Falls nicht anders im Zusatzvertrag aufgeführt, gilt bei VIP die Mindestlaufzeit von 3 Monaten.

c)      Die Verfügbarkeit bestimmter Trainer kann nicht immer gewährleistet werden. Die Trainerwahl erfolgt durch Terminabsprache mit einem Trainer der gewählten Kategorie (PRO oder ELITE).

d)      Trainingstermine können von dem Kunden oder dem Trainer bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt und später nachgeholt werden. Erfolgt die Absage des Kunden weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, verfällt die Trainingseinheit ersatzlos.

e)      Urlaubszeiten (= Abwesenheit von bis zu 4 Wochen)sind mit Holmes Place und dem Trainer abzustimmen. Wegen Urlaubszeiten odersonstigen Gründen nicht wahrgenommene Trainingseinheiten müssen innerhalb der Gültigkeits- bzw. Vertragszeit, ideal sogar vorher oder direkt nach der Urlaubszeit bzw. im folgenden Monat genutzt werden. Besonderheit „Urlaubszeit": Ein sonstiger Grund liegt dann nicht vor, wenn der Kunde wegen Krankheit oder ähnlichen, nicht vom Kunden zu beeinflussenden Gründen, dauerhaft nicht in der Lage ist, die Trainingstermine wahrzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. In diesem Fall kann die Dienstleistung ohne zusätzliche Kosten zu einem späteren Zeitpunkt bezogen oder an eine andere Person übertragen werden.

f)       Für VIP gibt es die Möglichkeit einer sogenannten „Pause“ (Freeze) für einen kompletten Monat: Diese Pause muss mit einer Frist von einem Monat zum ausgewählten Kalendermonat schriftlich beantragt werden, und maximal können 3 Kalendermonate pausiert werden. Aus einer Pause kann der PT-Vertrag nicht gekündigt werden.

 5. Preisanpassung

Holmes Place ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag von Zeit zu Zeit in billigem Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserer Dienstleistung verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis unserer Abo-Angebote beeinflussen, sind:

 

·       Miete (33%)

·       Energie (11%)                                    

·       Material / Fremdleistungen (12%)

·       Personal (24%)

·       Dienstleister / Freelancer (10%)

·       Sonstiges (10%)

(In Klammern finden Sie die jeweilige Gewichtung.)

 

Alle Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe. Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit während der zulässigen Kündigungsfrist kündigen, um zukünftige Belastungen zu vermeiden.

 

6.  KÜNDIGUNG DURCH HOLMES PLACE

a)       Holmes Place kann den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich kündigen.

b)      Für die außerordentliche, fristlose Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere gegeben, wenn

              a.      das Mitglied trotz Mahnung mit zwei Monatsbeiträgen oder einem Betrag, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug gerät;
             b.     das Mitglied ungeachtet einer Abmahnung wiederholt schwerwiegend gegen die Clubregeln oder die Hausordnung (https://www.holmesplace.de/club-regeln oder https://en.holmesplace.de/club-rules) verstößt;
               c.     ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag durch bewusst falsche Information erlangt wurde.

c)     Hat das Mitglied die außerordentliche Kündigung zu vertreten, ist Holmes Place berechtigt, Schadensersatz für die Nichterfüllung des Vertrages geltend zu machen. Das Mitglied kann dann von Mitgliedschaften sämtlicher Holmes Place Health Clubs ausgeschlossen werden.

d)     Sämtliche Kündigungen bedürfen der Textform, was auch die elektronische Kommunikation beinhaltet.

6.  KÜNDIGUNG DURCH DAS MITGLIED

a)     Vertragsverlängerung und ordentliche Kündigungsfristen

                  a.     Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten: Der Mitgliedsvertrag ist für das Mitglied frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit ab Beginn der Mitgliedschaft unter Beachtung der Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündbar. die Mitgliedschaft wird nach Ablauf der Mindestlaufzeit in einen unbefristeten Mitgliedschaftsvertrag gewandelt, der monatlich zum Monatsende gekündigt werden kann.

                b.     Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten: Der Mitgliedsvertrag ist für das Mitglied frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit von 3 Monaten ab Beginn der Mitgliedschaft unter Beachtung der Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende kündbar. Die Mitgliedschaft wird nach Ablauf der Mindestlaufzeit in einen unbefristeten Mitgliedschaftsvertrag gewandelt, der monatlich zum Monatsende gekündigt werden kann.

b)      Sämtliche Kündigungen können neben der Textform auch durch den sogenannten Kündigungsbutton auf der Website https://www.holmesplace.de wirksam ausgesprochen werden. Per Post sind sie an den Club, in dem die Mitgliedschaft abgeschlossen wurde, zu richten.

c)      Für die außerordentliche, fristlose Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. ANWEISUNGEN DER MITARBEITER/BEACHTUNG DER CLUBREGELN

Das Mitglied verpflichtet sich, berechtigten Anweisungen der Mitarbeiter, die aus Sicherheitsgründen oder zum reibungslosen Ablauf des Clubbetriebes notwendig sind, Folge zu leisten, die Hygienevorschriften einzuhalten und die im Club ausgehängten Clubregeln bzw. die Hausordnung zu beachten. Grobe und/oder wiederholte Verstöße berechtigen Holmes Place, ein Hausverbot zu erteilen und eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. Holmes Place bleibt die Änderung der Clubregeln bzw. der Hausordnung im Rahmen des Zumutbaren und rechtlich Zulässigen vorbehalten.

9. ÖFFNUNGSZEITEN

Holmes Place informiert laufend über die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot der Clubs, insbesondere auf der Webseite www. holmesplace.de. Die Öffnungszeiten können - soweit erforderlich und zumutbar - verlängert oder verkürzt werden, z.B. im Falle von Feiertagen, aufgrund von Revisionen, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten. Holmes Place wird Veränderungen der Öffnungszeiten oder Sperrungen von Räumlichkeiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist ankündigen.

10. VERÄNDERUNG DER CLUB-ANGEBOTE

Holmes Place ist berechtigt, einzelne Leistungsangebote zu verändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Holmes Place für das Mitglied zumutbar ist und die vertraglichen Hauptleistungen im Wesentlichen bestehen bleiben.

11. HAFTUNGSBEGRENZUNG/HAFTUNGSAUSSCHLUSS

     a)     Das Mitglied unterliegt bei Nutzung des Angebotes von Holmes Place bezüglich des gesundheitlichen Zustandes und der individuellen Belastung der eigenen Verantwortung.

     b)     Holmes Place haftet im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für Vorsatz, grobe und einfache Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet Holmes Place nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und im Falle der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

     c)     Schränke werden von Holmes Place zur Verfügung gestellt; sie werden nicht beaufsichtigt. Für den ausreichend sicheren Verschluss genutzter und gemieteter Schränke ist das Mitglied selbst verantwortlich. Holmes Place haftet nicht für aus den Schränken entwendete Gegenstände, es sei denn, Holmes Place oder seine Vertreter haben hierbei vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

12. ABWEICHUNGEN VOM VERTRAGSMUSTER/SCHRIFTFORM-ERFORDERNIS

Die Mitarbeiter von Holmes Place mit Ausnahme des Club Managers sind nicht berechtigt, Vereinbarungen zu treffen, die von dem Vertragsformular oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Die in dem Vertragsformular und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen geben die gesamte zwischen Holmes Place und dem Mitglied zustande gekommene Vereinbarung wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13. DATENSCHUTZ

Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Begründung, Durchführung und Abwicklung Ihrer Mitgliedschaft, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, im Rahmen unserer berechtigten Interessen sowie ggf. auf Basis Ihrer Einwilligung. Sie erhalten von uns Angebote zu ähnlichen Waren oder Dienstleistungen an Ihre angegebene E-Mailadresse, Mobilfunknummer oder per push-Nachricht oder postalisch. Dieser Verarbeitung kann jederzeit widersprochen werden durch E-Mail an dataprotection_DE@holmesplace.de, auf der Webseite www.holmesplace.de oder postalisch an Holmes Place, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Webseite unter https://www.holmesplace.de/datenschutz.

14. WIDERRUFSBELEHRUNG

Das Mitglied hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Holmes Place Health Clubs GmbH, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin Deutschland

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Vorteile aus Gebrauch der Sache) herauszugeben. Kann das Mitglied Holmes Place die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist es insoweit zum Wertersatz verpflichtet.

 

Sofern das Mitglied vor Ablauf der Widerrufsfrist Leistungen in Anspruch genommen hat, wird ihm für diese Leistungen eine angemessene Vergütung berechnet. Die Vergütung bemisst sich dabei nach dem Wert der erbrachten Leistung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs. Eine bereits gezahlte Vergütung wird in diesem Fall unter Berücksichtigung des Wertes der erbrachten Leistung abzüglich des Wertes der vom Mitglied gezogenen Nutzungen zurückgezahlt.

 

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An [hier ist der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()

Bestellt am ()/erhalten am ()

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.

Holmes Place Health Clubs GmbH
Charlottenstr. 65, 10117 Berlin, Deutschland
HRB 137833B - Amtsgericht Charlottenburg
Geschäftsführer: Doron J. Dickman, Carsten Kerner

Stand: 28.04.2023

STORM ist ein Angebot der Holmes Place Health Clubs GmbH

Charlottenstr. 65, 10117 Berlin

E-Mail: info@wearethestorm.de

FOLLOW US ON

@storm.boutiquefitness